Adresse

Gemeindekanzlei
7482 Bergün / Bravuogn

Tel. +41 (0) 81 407 11 17
Fax +41 (0) 81 407 22 27
Mail kanzlei(at)gemeinde-berguen.ch

Öffnungszeiten

Montag: 16.00 – 18.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 16.00 – 18.30 Uhr
Donnerstag: 16.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr

Für Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf: 081 407 11 17. Besten Dank für Ihr Verständnis.

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Quellensteuern

Sämtliche Arbeitgeber der in der Gemeinde wohnhaften, quellensteuerpflichtigen Personen (Ausländer ohne C-Bewilligung) sind verpflichtet, die Quellensteuer bei der Gemeindeverwaltung abzurechnen.

Abrechnungstermine:

a) Saisonbetriebe per 15. Mai für die Wintersaison
    per 15. November für die Sommersaison
b) übrige Betriebe per 31. Juli für die erste Jahreshälfte
    per 31. Januar für die zweite Jahreshälfte

Zahlungstermin:
Unaufgefordert innert 15 Tagen nach dem Abrechnungstermin auf PC Konto 70-2061-3

Diese Termine müssen unbedingt eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung wird der Verzugszins belastet.
Bei unvollständigen Abrechnungen führt die Kantonale Steuerverwaltung Revisionen durch und es drohen Ordnungsbussen oder sonstige Massnahmen. Quellensteuerpflichtig sind auch Arbeitnehmer aus EU-Staaten, welche infolge der neuen 3 Monatsregelung keine Aufenthaltsbewilligung benötigen.
Das Gemeindesteueramt dankt für Ihre Mitarbeit und steht bei allfälligen Fragen oder für den Bezug von Formularen gerne zur Verfügung.
Merkblätter und Abrechnungsformulare können auch auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung (www.stv.gr.ch; Menüleiste Steuererklärung “Quellensteuer“) heruntergeladen werden.

Achtung! Seit 1. Januar 2012 gelten für die Quellensteuerabrechnung neue Tarife. Die Tarifblätter können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der oben erwähnten Website der Kantonalen Steuerverwaltung heruntergeladen werden. Dort ist ebenfalls ab sofort eine neue Software zur Erstellung von Quellensteuerabrechnung (SofTax 2012 QUEST) gratis erhältlich.

 
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